Von sicheren Häfen und Geisterschiffen

… ein freund hat neulich erzählt, dass er den hype um das safe harbor abkommen in keinster weise teilen könne und man bei diesem urteil durchaus die nebelkerzen löschen und seinen geist weiten solle.

auf meinen fragenden blick antwortete er, dass der kern des urteils nicht safe harbor sei. „die unternehmen blenden ein formular ein, das musst du abnicken oder du fliegst raus“. da bliebe alles beim alten. es bestünde nur die möglichkeit, dass die nutzer etwas aufmerksamer würden, was sie da schrieben und wenn das zu anstrengend würde, habe sich social media erledigt. der in den medien ständig zelebrierte bezug sei nur eine geisterschiffdebatte.

„der euroäische gerichtshof habe“, fuhr er fort, „den irischen datenschützern gesagt, dass sie schon ihre arbeit machen dürften und sie mögen sich doch bitte auch trauen“. „das hast du sehr dezent formuliert“, sagte ich. er nickte und sagte „die datenschützer sollen mal zu potte kommen und ihre arbeit machen, wäre auch noch sehr zahm“.

es gäbe jedoch noch einen zweiten seitenhieb, der sich auf das wesen eines rechtsstaates bezöge, denn diesem sei die möglichkeit durch einen rechtsbehelf seine personenbezogenen daten zu berichtigen oder zu löschen inhärent. „das was für die ‚gewalttäter sport‚-datei gilt muss in einem rechtsstaat auch für ‚no-fly‚-listen gelten“, aber vielleicht sei das nur seine eigene sehr eigenwillige interpretation der presseerklärung zum urteil.

„jedenfalls“, fuhr er fort, bestehe die möglichkeit, dass auch der zusammenhang noch zu eng sei. der europäische gerichtshof habe geurteilt, dass die europäische kommission nicht befugt sei, die arbeit der nationalen kontrollbehörden einzuschränken.

er machte eine lange pause. „ja und weiter?“, fragte ich. er antwortete, dass jetzt der moment käme, um seinen geist zu weiten.

„im moment verhandelt die europäische kommission über ttip. ich sehe das nahe ende der schiedsgerichte.“

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